Allgemeine Verkaufs– und Lieferungsbedingungen

 

Unsere Angebote sind völlig freibleibend hinsichtlich Lieferung und Preis. Durch Reisende, Vertreter oder Makler erteilte Lieferungsaufträge gelten erst nach unserer ausdrücklichen Bestätigung als angenommen. Der Auftragsbestätigung ist die Rechnungserteilung gleichzusetzen. Für eine fehlerhafte Entgegennahme von Lieferungsaufträgen durch Telefon, Telefax, E-Mail usw. übernehmen wir keine Verantwortung.

 

Lieferung: Alle Sendungen – auch freigemachte – reisen für Rechnung und Gefahr des Käufers. Unsere Freihaus-Konditionen gelten ab 150 kg innerhalb der deutschen Grenzen ohne Inselfracht, bei kleineren Mengen werden die tatsächlich anfallenden Frachtkosten dazugerechnet.

 

ZAHLBAR: REIN NETTO KASSE NACH ERHALT DER WARE.

 

Zahlungsverzug: Unabhängig von einer Mahnung kommt der Schuldner spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder gleichwertiger Zahlungsaufstellungleistet, § 286 Abs. 3 BGB. Ist der Zeitpunkt der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher, kommt der Zahlungspflichtige spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug. Bei Zahlungsverzugwerden seit dem Tag der Fälligkeit die üblichen Verzugszinsen berechnet. Die Aushändigungvon Wechsel und Schecks stellt keine Zahlung in vorstehendem Sinne dar. Eine aus diesen Zahlungsmitteln herzuleitende Zahlungsverpflichtung gilt erst dann als Zahlung, wenn wir über den Rechnungsgegenwert in bar verfügen können. Bei Zahlungsunfähigkeit des Käufers darf er über die unter unserem Eigentumsrecht stehende Ware nicht mehr verfügen. In diesem Falle ist der ganze Warenbestand aus unseren Lieferungen – auch der schon bezahlten – bis zur restlosen Deckung unserer Forderungen an uns herauszugeben.

 

Eigentumsvorbehalt: Die gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung aller unserer Forderungen unser alleiniges Eigentum. der Eigentumsvorbehalt gilt auch, wenn dem Käufer ein Ziel für die Bezahlung eingeräumt ist. Wird die von uns gelieferte Ware beim Käufer gepfändet, so ist dieser verpflichtet, uns hiervon zu unterrichten. Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Waren durch den Käufer ist unzulässig. Die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder der Weiterlieferung der von uns gelieferten Waren werden im voraus an uns zur Sicherung unserer Ansprüche aus der Lieferung abgetreten, ohne dass es einer besonderen Urkunde darüber bedarf. Der Käufer erklärt sich ausdrücklich mit dieser Vorausabtretung einverstanden, und wir nehmen diese Abtretung an.

 

Höhere Gewalt, wie Betriebsstörungen, Transportbehinderungen, Krieg, Mobilisation, Streik, Feuer oder sonstige, unabhängig von unserem Willen entstandene Behinderungen, auch in und auf dem Wege von den Ausfuhrländern unserer Waren, entbinden uns für die Dauer der Behinderung, nach unserer Wahl teilweise, oder ganz von der Lieferung.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wiesbaden.

 

Beanstandungen werden nur innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt. Reisende oder Vertreter sind nicht zum Inkasso berechtigt. Erhöhung der Frachten oder andere Abgaben, Gebühren oder Zölle,die nach erfolgtem Kaufabschluss in Kraft treten, gehen zu Käufers Lasten.

 

Sitz der Gesellschaft: 65232 Taunusstein-Wehen.

 

Amtsgericht: Wiesbaden, HRB 16023

 

Geschäftsführer: Hans Joachim Mika, Christoph Mika

 

Fornara GmbH · Import- und Exportunternehmen

Platter Straße 90 · 65232 Taunusstein-Wehen

Telefon: +49 (0)6128 / 9667-0 · Telefax: +49 (0)6128 / 9667-22 · fornara(at)fornara(dot)de · www.fornara.de